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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lampentasche GmbH
1. Geltungsbereich
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, regeln die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB») das Vertragsverhältnis zwischen der Lampentasche GmbH und Familien, Privatpersonen oder Unternehmen (im Folgenden «Auftraggeber»), die eine Nanny / einen Babysitter (im Folgenden «Kandidaten») suchen.
2. Gegenstand
Die Lampentasche GmbH rekrutiert geeignete Kandidaten und vermittelt diese an Auftraggeber. Sowohl Auftraggeber als auch Kandidaten haben grundsätzlich ihren Wohnsitz in der Schweiz.
Der Arbeitsort der Kandidaten ist innerhalb der Schweiz. Gelegentliche und zeitlich begrenzte Einsätze im Ausland (Ferienbegleitung, Begleitung von Geschäftsreisen, etc.) sind möglich.
Als geeignete Kandidaten gelten Personen, die den Profil- und Qualifikationsanforderungen der Lampentasche GmbH sowie dem definierten Anforderungsprofil der Auftraggeber entsprechen. Die Lampentasche GmbH präsentiert ausschliesslich Kandidaten, die geprüft worden sind und somit nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt werden können.
3. Betriebsbewilligung
Die Lampentasche GmbH verfügt über eine gültige Betriebsbewilligung für die Personalvermittlung.
4. Probearbeiten
Die Lampentasche GmbH organisiert auf Wunsch der Auftraggeber und mit Einwilligung der Kandidaten ein Kennenlernen und Probearbeiten. Die dadurch entstehenden Reisekosten der Kandidaten werden von den Auftraggebern übernommen. Es wird den Kandidaten eine kostenbewusste Reise nahegelegt.
Die Vergütung des Probearbeitens wird vorgängig zwischen Auftraggeber, Kandidaten und der Lampentasche GmbH geklärt. Die hierfür anfallenden Kosten übernehmen die Auftraggeber. Die Lampentasche GmbH begrüsst eine Probearbeit der Kandidaten bei den Auftraggebern. Das normale Pensum liegt hierfür bei max. drei Arbeitstagen.
5. Mitwirkungspflichten
Die Auftraggeber sind verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen und Informationen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Lampentasche GmbH notwendig sind, entsprechend zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren haben die Auftraggeber jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistung stehenden Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben.
Die Lampentasche GmbH ist nicht verpflichtet diese Unterlagen auf Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit zu prüfen.
Die Kommunikation zwischen den Auftraggebern und Kandidaten erfolgt bis zum Vertragsabschluss zwischen ebendiesen grundsätzlich und ausschliesslich über die Lampentasche GmbH.
6. Wahrheitsgetreue Angaben
Die Auftraggeber verpflichten sich zu wahrheitsgetreuen Angaben.
Im Falle von falschen oder irreführenden Angaben behält sich die Lampentasche GmbH vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
7. Haftung
Die Lampentasche GmbH übernimmt keine Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung, die Angaben der Kandidaten oder die Qualität der Arbeitsleistungen der vorgeschlagenen Kandidaten. Jegliche weiteren Haftungsansprüche, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen den Auftraggebern und Kandidaten ergibt, werden soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Kandidaten und Auftraggeber sind eigens verantwortlich, allenfalls notwendige ausländer- und arbeitsrechtliche Bewilligungen zu besorgen, resp. zu überprüfen.
8. Sozialversicherungen und Steuern
Die korrekte Anmeldung, resp. Versicherung der Kandidaten (insb. in Bezug auf Sozialversicherungen) sowie sämtliche Belange im Zusammenhang mit Steuern ist Sache der Auftraggeber und Kandidaten. Die Lampentasche GmbH übernimmt dafür keinerlei Verantwortung.
9. Höhere Gewalt
Wird die korrekte Erfüllung der Vertragspflichten durch die Lampentasche GmbH oder durch Dritte infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unwetter, Kriege, Stürme, Streiks, etc.) verunmöglicht, so ist die Lampentasche GmbH von allen betroffenen Verpflichtungen befreit. Jegliche Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
10. Honorar
10.1 Allgemeines
Bei der Zusammenarbeit auf Mandatsbasis ist die konkrete Aufsplittung der zu zahlenden Mandatstranchen sowie die Höhe der jeweiligen Summe in dem Mandatsvermittlungsvertrag festgehalten.
Generell ist das Vermittlungshonorar geschuldet, sobald ein Vertrag zwischen Auftraggebern und Kandidaten geschlossen wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich vereinbart wird. Die Lampentasche GmbH empfiehlt den Auftraggebern und Kandidaten, den Vertrag schriftlich zu schliessen.
Das volle Vermittlungshonorar ist geschuldet, auch wenn das Vertragsverhältnis zwischen den Auftraggebern und den Kandidaten vorzeitig aufgelöst wird.
Das Vermittlungshonorar ist vom Auftraggeber auch geschuldet, wenn die Lampentasche GmbH geeignete Kandidaten für die Auftraggeber findet, diese die Kandidaten jedoch an Dritte weiterempfehlen oder anderweitig bekannt machen und zwischen den Dritten und den Kandidaten ein Vertrag zustande kommt.
Das Vermittlungshonorar ist weiter geschuldet, wenn die von der Lampentasche GmbH präsentierten Kandidaten innerhalb von 18 Monaten, ab Präsentation der Kandidaten, mit den Auftraggebern einen Vertrag schliessen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zwischen den Auftraggebern und der Lampentasche GmbH beendet wurde. Dies gilt selbst dann, wenn eine weitere vermittelnde natürliche oder juristische Person am Vertragsabschluss beteiligt ist.
Sämtliche Honorare für die Vermittlungsleistung sind, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, nach Erhalt sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Alle genannten Honorare verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Steuern.
10.2 Bruttojahreseinkommen
Die Berechnung des Vermittlungshonorars erfolgt auf Basis des Bruttojahresgehalts des Kandidaten. Das Bruttojahreseinkommen setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Lohn sowie weiteren geldwerten Leistungen an die Kandidaten (insb. Gratifikation, Bonus, etc.), inkl. Kost und Logis. Für Kost und Logis werden die tatsächlichen Aufwände, mindestens aber CHF 1’000.00 pro Monat an das Bruttojahreseinkommen angerechnet. Davon ausgenommen ist eine Entschädigung für Spesen.
Bei einer befristeten Anstellung unter einem Jahr wird das monatliche Einkommen der Kandidaten auf ein Bruttojahreseinkommen aufgerechnet.
Die Auftraggeber verpflichten sich, der Lampentasche GmbH sämtliche zur Bestimmung des Bruttojahreseinkommens relevanten Informationen spätestens 10 Tage nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit dem Kandidaten zu unterbreiten.
Zusätzliche Vergütungen (insb. Gratifikation, Bonus, etc.) werden der Lampentasche GmbH spätestens 30 Tage nach deren Ausrichtung mitgeteilt.
10.3. Anpassung des Arbeitspensums oder des Salärs
Sollte das Arbeitspensum oder das Salär des Kandidaten innerhalb des ersten Jahres der Anstellung erhöht werden, wird die aus der Erhöhung resultierende Differenz des Honorars noch anteilig zur Zahlung fällig. Eine Mitteilung an die Lampentasche GmbH ist spätestens 30 Tage nach der Anpassung des Pensums oder des Salärs vorzunehmen. Eine Herabstufung des Pensums bzw. eine Lohnreduktion führt nicht zu einer Reduktion und/oder Rückzahlung der bereits gestellten Rechnung und/oder getätigten Zahlungen.
10.4. Fälligkeit des Honorars
Das Vermittlungshonorar wird mit der Vertragsunterzeichnung zwischen den Auftraggebern und den Kandidaten zur Zahlung fällig.
Zuschläge zum Vermittlungshonorar gestützt auf zusätzliche Vergütungen gemäss Ziff. 10.2. und 10.3. des vorliegenden Vertrages, die zu einer Erhöhung des Bruttojahreseinkommens führen, werden innert 10 Tagen seit Mitteilung an die Lampentasche GmbH gemäss Ziff. 10.2. und 10.3. der vorliegenden AGB zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Zahlungen, die sich aus einer Erhöhung des Arbeitspensums ergeben.
11. Garantieleistung bzw. Nachrekrutierung
Der Auftraggeber und die Lampentasche GmbH stimmen darin überein, dass im Falle einer erfolgreichen und vergüteten Vermittlung eines Kandidaten, die in einem Arbeitsvertrag mündet, die Dienstleistung der Lampentasche GmbH vollständig erbracht und abgeschlossen wurde. Ungeachtet dessen gewährt die Lampentasche GmbH dem Auftraggeber unter Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen eine Garantieleistung im Sinne eines einmaligen Anspruchs auf Nachrekrutierung.
Ein Anspruch auf Nachrekrutierung besteht ausschliesslich bei der Zusammenarbeit auf Mandatsbasis.
Sollte das Arbeitsverhältnis zwischen den Kandidaten und Auftraggebern innerhalb der ersten beiden Monate aufgelöst werden, verpflichtet sich die Lampentasche GmbH, den Auftraggebern einmalig drei bis fünf Profile für eine entsprechende Nachbesetzung zu präsentieren, die dem zuvor festgelegten Anforderungsprofil entsprechen.
Nach Ablauf der zweimonatigen Frist erlischt die Garantieleistung bzw. der Anspruch auf Nachrekrutierung.
Ein Anspruch auf Nachrekrutierung ist insbesondere in Fällen ausgeschlossen, in welchen die Vertragsbedingungen (insb. Arbeitsort, Ferien, Lohn, etc.) zwischen Auftraggeber und Kandidat nicht eingehalten resp. geändert werden bzw. der Kandidat die Stelle aus begründetem Anlass nicht antreten kann.
Ein Antrag auf Nachrekrutierung muss seitens der Arbeitsgeber innerhalb von 7 Tagen nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Datum der Kündigung) schriftlich an die Lampentasche GmbH kommuniziert werden, anderenfalls erlischt der Anspruch.
Sollte die Nachrekrutierung erfolgreich sein, so fällt ein zusätzliches Vermittlungshonorar nur dann an, wenn die Differenz zwischen den Vermittlungshonoraren positiv ist. Sollte das neue Vermittlungshonorar geringer ausfallen als das erste, schulden die Auftraggeber gleichwohl das erste, höhere Vermittlungshonorar.
Nach einmaliger Nachrekrutierung erlischt die Garantieleistung, eine zweite Nachrekrutierung ist ausgeschlossen.
Sofern die Auftraggeber eine neue Suche initiieren, was jederzeit möglich ist, wird diese mit einem regulären Vermittlungshonorar verrechnet.
12. Datenschutz
Die Auftraggeber bestätigen, dass die Lampentasche GmbH im Rahmen ihrer vertraglichen Tätigkeit aufgenommene Daten zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verarbeiten und verwenden darf. Die Lampentasche GmbH ergreift entsprechende Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Die Auftraggeber erklären sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwendung der Daten durch die Lampentasche GmbH einverstanden.
Haben es die Auftraggeber nicht ausdrücklich untersagt, darf die Lampentasche GmbH die Daten zu Marketing- und Werbezwecken verwenden und entsprechend an ihre Partner weitergeben.
Die präsentierten Kandidatenprofile, die die Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten unterliegen strenger Vertraulichkeit und dürfen ausschliesslich zum Zweck der Stellenbesetzung verwendet werden. Eine Weitergabe an Drittpersonen ist untersagt. Die Auftraggeber verpflichten sich, die Kandidatenprofile von Kandidaten, die nicht angestellt werden, unverzüglich zu vernichten.
13. Copyright
Die Firma Lampentasche GmbH sowie sämtliche von der Lampentasche GmbH zur Verfügung gestellten Inhalte (insb. die Datenbanken) sind urheberrechtlich geschützt.
14. Änderungen
Die Lampentasche GmbH behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Vorankündigung anzupassen. Die Lampentasche GmbH informiert die Auftraggeber entsprechend.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Lampentasche GmbH und den Auftraggebern ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen der Lampentasche GmbH und den Auftraggebern ist Zürich, Schweiz.